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Auswirkung dauerhafter Verluste auf die internationale Verrechnungspreisprüfung
(BMF) – Hat die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch – auf Kapitalrücklage gebuchte – Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt werden, dann löst dies nach Z 1.52 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖFV Nr. 114/1996) die Notwendigkeit einer „besonders eingehenden“ Überprüfung der Verrechnungspreise aus.
Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die Gewinnzone zu rechnen ist, dann deuten diese Gegebenheiten auf eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes bei der konzerninternen Verrechnungspreisgestaltung hin. Denn Z 1.53 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze weist ausdrücklich darauf hin, dass in einem solchen Fall „das Verlustunternehmen vom multinationalen Konzern, dem es angehört, für die aus seiner Tätigkeit gezogenen Vorteile keine ausreichende Abgeltung erhält“. Dies gilt insbesondere, wenn...