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SWI 10, Oktober 2007, Seite 478

Deutsches Bundesverfassungsgericht hält Kontenabruf für Steuerzwecke für verfassungsgemäß

German Federal Constitutional Court considers Retrieval of Data from Bank Accounts for Tax Purposes to be in accordance with the Constitution

Anton-Rudolf Götzenberger

On June 13th, 2007, the German Federal Constitutional Court ruled on the question of whether data from bank accounts may be retrieved for tax purposes. The Constitutional Court affirmed the practice in its core. This will result in substantial consequences, which Anton-Rudolf Götzenberger points out.

Einleitung

Mit Urteil vom hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Abrufs von Kontostammdaten für steuerliche Zwecke bejaht. Lediglich hinsichtlich sozialrechtlicher Angelegenheiten meldeten die Richter verfassungsrechtliche Bedenken an, erklärten aber im Tenor die Eingriffsermächtigung des Staates zur Überprüfung der Berechtigung für den Bezug von Sozialleistungen ebenfalls für verfassungskonform. Mit dem Kontenabruf steht den deutschen Finanzbehörden seit dem ein sehr effizientes Instrument zur Verfügung, auf nationaler Ebene Geschäfts-, Privat-, Anlage- und Wertpapierkonten deutscher Steuerpflichtiger aufzuspüren. Zum Kontenabruf wendet sich das deutsche Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort wird die Kontenabfrage durchgeführt; das Finanzamt bekommt folgende Informationen über Konten- und Depotverbindungen (Kontostammdaten): Nummern von Konten ...

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