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Steuerabzugspflicht bei Vermarktung von Sportübertragungsrechten
(BMF) – Haben sich nationale Sportverbände von Europa zu einem europäischen Dachverband (Verein) zusammengeschlossen, der über die Verwertungsrechte von Meisterschaftswettkämpfen verfügt, und hat dieser Dachverband die Vermarktung dieser Rechte an eine in Österreich ansässige 100%ige Tochter-GmbH übertragen, die nun ihrerseits die aus der Verwertung lukrierten Einnahmen (nach Abzug eines ihr verbleibenden Kostenanteils) an die einzelnen Sportklubs zu überweisen hat, dann ist für die Beurteilung, ob diese GmbH von den Überweisungsbeträgen einen Steuerabzug vorzunehmen hat, vor allem auf Folgendes Bedacht zu nehmen:
Die an die ausländischen Sportklubs geleisteten Zahlungen unterliegen nach österreichischem inländischen Steuerrecht der Steuerabzugspflicht, weil diese Zahlungen als Entgelt für die Überlassung von Rechten (hier: von Übertragungsrechten) anzusehen sein werden (§ 98 Abs. 1 Z 6 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 3 EStG).
Sind die Sportklubs in Ländern ansässig, mit denen OECD-konforme DBA bestehen, so ist zu prüfen, ob die geleisteten Zahlungen ganz oder teilweise Entgelte der Sportler darstellen und daher ganz oder teilweise an sie weiterfließen.
Sollte diese Frage zu verneinen sein und sol...