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SWI 12, Dezember 2015, Seite 626

VwGH: Einkünfte aus dem Verkauf von Notebooks über eBay sind nicht der zwischengeschalteten britischen Ltd, sondern direkt dem österreichischen Einzelunternehmer zuzurechnen

Einkünftezurechnung: Einkünfte sind nach ständiger Rechtsprechung nach wirtschaft-lichen Gesichtspunkten demjenigen zuzurechnen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern.

Verlustabzug: Verluste sind vortragsfähig wenn durch die Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Rahmen der Betriebsprüfung ein (ergänztes) Rechenwerk vorliegt, das es unter Einbeziehung der Betriebseinnahmen und -ausgaben erlaubt, den Verlust seiner Höhe nach in überprüfbarer Form zu errechnen.

Sachverhalt: Ein in Österreich ansässiger Einzelunternehmer kaufte im Rahmen seines Gewerbebetriebs gebrauchte Leasing-Computerhardware (Notebooks) sowie neuwertige Großbildfernseher von deutschen EDV-Firmen an, um diese in der Folge über eBay wieder weiterzuveräußern. Mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehende Funktionen wie Lagerung, Qualitätskontrolle, Versendung durch einen Paketzusteller, Bearbeitung von Reklamationen, Rücksendungen etc führte der Einzelunternehmer selbst durch.

Im Zuge einer Außenprüfung gab der Einzelunternehmer an, er führe seine Tätigkeiten – auf Basis eines mündlichen Vertrags – für eine britische Ltd-Gesellschaft aus. D...

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