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SWI 12, Dezember 2015, Seite 624

Generelle Missbrauchsbestimmung der EU-Kommission

Franz (Intertax 2015, 660 ff) untersucht den Anwendungsbereich der in der Empfehlung der Kommission vom vorgeschlagenen generellen Missbrauchs-bestimmung (GAAR). Der Autor sieht die Probleme bei der Anwendung einer solchen generellen Missbrauchsbestimmung insbesondere in den unterschiedlichen Steuersystemen und der Anwendung unterschiedlicher Auslegungsgrundsätze in den Mitgliedstaaten begründet. Franz versucht, dies auch unter Bezugnahme auf das deutsche und das britische Steuersystem nachzuweisen, und entwickelt die These, dass deutsche Gerichte die vorgeschlagene generelle Missbrauchsbestimmung öfter als britische Gerichte anwenden würden. Die von ihm dafür ins Treffen geführten Argumente können aber nicht vollständig überzeugen. Das Ziel einer einheitlichen Sichtweise, was als steuerlicher Missbrauch innerhalb der EU anzusehen ist, wird aber, insoweit ist Franz jedenfalls zuzustimmen, auch auf dem von der Kommission vorgeschlagen Weg der Verabschiedung einer GAAR nur schwer zu erreichen sein.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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