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SWI 12, Dezember 2015, Seite 624

Bau- und Montagebetriebsstätten nach Art 5 Abs 3 OECD-MA

Kahle/Kindich (DStZ 2015, 751 ff) untersuchen den Begriff der Bau- und Montagebetriebsstätte nach Art 5 Abs 3 OECD-MA. Sie gehen auf zentrale Streitpunkte und Einzelfragen zur Fristberechnung, zur Zusammenschau verbundener Unternehmen und zum Einsatz von Subunternehmern ein. Das Spezielle an Bau- und Montagebetriebsstätten im Vergleich zu anderen Betriebsstätten liege darin, dass sie jedenfalls nur durch eine für einen gewissen Zeitraum ausgeübte Tätigkeit begründet werden und es keiner darüber hinausgehenden Verfestigung im Quellenstaat bedürfe. Kahle/Kindich kommen zu dem Ergebnis, dass die Bau- und Montagebetriebsstätte einen streitbehafteten Sonderfall im internationalen Steuerrecht darstelle. Es ergäben sich zahlreiche ungeklärte Fragen, die bald auch wieder auf der Tagesordnung der OECD stehen werden. Die Autoren weisen für die Praxis darauf hin, dass deutsche Unternehmer durch ihre rechtliche Verantwortung als Generalunternehmer selbst dann einem Betriebsstättenrisiko im Quellenstaat ausgesetzt sind, wenn alle Arbeiten vor Ort durch Subunternehmer durchgeführt werden. Ein angestrebter Projektgewinn werde nicht selten durch eine ungewollte Betriebsstättengründung und die daraus folgenden admini...

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