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SWI 12, Dezember 2015, Seite 619

EuGH: Vorsteuerabzug für Investitionen in von der Öffentlichkeit kostenfrei nutzbare Anlagen bei mittelbarem Zusammenhang mit Ausgangsumsätzen

In seinem Urteil vom , C-126/14, Sveda, hatte sich der EuGH mit Fragen im Zusammenhang mit dem Recht auf Vorsteuerabzug für den Erwerb oder die Herstellung von Investitionsgütern zu beschäftigen. Die Rechtsfragen stellen sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der „Sveda“ UAB (im Folgenden: Sveda) und der Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos (Staatliche Steuerinspektion beim Finanzministerium der Republik Litauen) über einen Beschluss, mit dem der Abzug der Mehrwertsteuer abgelehnt wurde, die Sveda im Zuge der Anlegung eines Freizeit- und Entdeckungswegs zur baltischen Mythologie (im Folgenden: Freizeitweg) entrichtet hat.

Dem Rechtsstreit lag folgende Ausgangssachverhalt zugrunde: Sveda ist eine juristische Person mit Gewinnerzielungsabsicht, deren Geschäftstätigkeiten in der Bereitstellung von Unterkünften, Verpflegung und Getränken, in der Organisation von Messe-, S. 620 Kongress- und Freizeitveranstaltungen sowie in Ingenieurtätigkeiten und damit verbundenen Beratungsleistungen bestehen. Am schloss Sveda mit der Nationalen Zahlstelle des litauischen Landwirtschaftsministeriums eine Finanzierungsvereinbarung. Darin verpflichtete sich Sveda,...

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