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SWI 12, Dezember 2015, Seite 609

Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen verfassungsgemäß

Nach Auffassung des BFH verstößt die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des objektiven Nettoprinzips nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Sie lässt sich vielmehr im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen, die zugleich durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt worden sind, hinreichend sachlich begründen.

Dies hatte der I. Senat des BFH bereits mit Urteil vom , I R 21/12, für Kapi-talgesellschaften entschieden, bei denen durch das Abzugsverbot eine Doppelbelastung des Gewinns mit Körperschaft- und Gewerbesteuer eintritt. Demgegenüber wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer des Unternehmers angerechnet. Für diese Unternehmen bestätigt der BFH mit dem jetzigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots. Insbesondere die gleichzeitig mit § 4 Abs 5b dEStG eingeführte Erhöhung des Anrechnungsfaktors für die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer führt in vielen Fällen zu einer vollständigen Entlastung des Unternehmers bzw der an einer Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen von der Gewerbesteuerschuld (BFH , IV R 8/13).

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