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Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen durch Steuerausländer und das Unionsrecht
Cross-Border Contributions of Partnership Interests and European Union Law
According to the Austrian Federal Ministry of Finance, the transferor has to reveal unrealized capital gains relating to partnership interests if the partnership interests are transferred to a capital company. The capital company has to value the business assets contributed at their book value. However, a closer examination of the jurisdiction of the European Court of Justice shows that European Union Law precludes such a disclosure.
I. Ausgangsproblematik
1. Gesetzeslage
Bringen natürliche Personen als Steuerausländer ihren Anteil an einer in Österreich operativ tätigen Mitunternehmerschaft nach Art III UmgrStG in eine (in- oder ausländische) Kapitalgesellschaft ein, dann wird das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich der Gegenleistungsanteile regelmäßig eingeschränkt: DBA, die dem OECD-MA folgen, teilen das Besteuerungsrecht am möglichen Veräußerungsgewinn aus dem vom Einbringenden übernommenen Kapitalanteil seinem Ansässigkeitsstaat zu (Art 13 OECD-MA). Ist der Steuerpflichtige jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ansässig, dann steht ein solcher Umstand nach § 16 Abs 2 Z 1 iVm § 16 Abs 1 UmgrStG einer Buchwertfor...