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SWI 10, Oktober 2000, Seite 451

Grenzgängerbesteuerung gemäß DBA-Liechtenstein - Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß EWR-Abkommen

TAXATION OF CROSS-BORDER EMPLOYEES ACCORDING TO THE TAX TREATY WITH LIECHTENSTEIN – FREE MOVEMENT OF EMPLOYEES ACCORDING TO THE EEA TREATY

Romuald Kopf

Recently the Austrian administrative court made a ruling on the immediate application of the EEA Treaty and on the relationship between the double taxation treaties and the EEA Treaty. The relevant case concerned a problem arising from the tax treaty between Austria and Liechtenstein. Romuald Kopf analyses the basis for the ruling.

I. Hintergrund des Erkenntnisses

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich jüngst zur unmittelbaren Anwendbarkeit des EWR-Abkommens, zum Verhältnis zwischen Doppelbesteuerungsabkommen und dem EWR-Abkommen sowie zu Inhalt und Tragweite des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes geäußert. Die höchstgerichtlichen Aussagen sind grundlegender Natur, verweisen auf eine Reihe von EuGH-Judikaten und verdienen die öffentliche Wiedergabe.

Das Niveau der Einkommensbesteuerung in Liechtenstein (EWR-Mitglied) und der Schweiz (EU-Interessent) ist erheblich niedriger als in Österreich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich Grenzgänger, die von Österreich in diese Länder auspendeln und mit ihren ausländischen Grenzgängereinkünften im Wesentlichem im Inland einkommensteuerpflichtig sind, durch die höhere inländische Steuerlast diskriminiert erachten. In der Liter...

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