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PV-Info 11, November 2017, Seite 13

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht: Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes

Michael Seebacher

Die fallweise Nutzung einer im Inland gelegenen Ferienwohnung ohne tatsächliche Verfügungsmacht begründet für einen im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen keinen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO, der zur unbeschränkten Steuerpflicht führt ().

Sachverhalt

Ein in Deutschland ansässiger, wesentlich (mit mehr als 25 %) beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer im Inland ansässigen GmbH wurde mit seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit – entgegen der erklärten inländischen unbeschränkten Steuerpflicht – mangels Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes als beschränkt steuerpflichtig unter Hinzurechnung eines Betrags von 9.000 € (§ 102 Abs 3 EStG) veranlagt.

S. 14Das Finanzamt verneinte einen inländischen Wohnsitz sowohl in den von der GmbH angemieteten Räumlichkeiten, was im Verfahren auch nicht bestritten wurde, als auch in der an den Tagen über Weihnachten und Neujahr, an vier bis fünf Wochenenden und fallweise auch noch an ein bis zwei Wochen unter dem Jahr mit seiner Familie genutzten Ferienwohnung. In der Ferienwohnung, für welche der Steuerpflichtige einen eigenen Schlüssel besitzt und sich auch an den Betriebskosten beteiligt, steht ihm ein Zimmer (inklusive Waschmöglichke...

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