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PV-Info 11, November 2017, Seite 12

Aus der Schweiz bezogene Invaliditätsrenten sind mit der österreichischen Versehrtenrente nicht vergleichbar

Michael Seebacher

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die aus der Schweiz bezogenen Invaliditätsrenten der Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG („Von der Einkommensteuer sind befreit: ... Geldleistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, ...“) zugänglich sind, und verneinte dies mangels Gleichartigkeit ().

Sachverhalt

Der Bedienstete einer Gemeinde in der Schweiz arbeitete als Bademeister und erhielt nach einer Tinnitus-Erkrankung, die durch den Lärm eines Hochdruckreinigungsgeräts hervorgerufen wurde und zu einer 65%igen Arbeitsunfähigkeit führte, sowie nach einer Operation eines Tumors am Innenohr, die zum einseitigen völligen Gehörverlust und zu Gleichgewichtsstörungen führte, nach darauf folgender Pensionierung zwei Invaliditätsrenten – eine vom Schweizer Staat (Caisse Suisse) und eine von der AXA Life Limited (Winterthur), einer privaten Kranken- und Unfallversicherung.

Der Arbeitnehmer begehrte für die Invaliditätsrenten die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG, unter anderem unter Verweis auf -G/08...

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