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Mitwirkungs- und Dokumentationspflicht bei Verrechnungspreisen
In seinem Aufsehen erregenden Beschluss vom hat der 1. Senat des BFH ausgesprochen, dass eine inländische Tochtergesellschaft nicht verpflichtet ist, der deutschen Finanzverwaltung Kalkulationsunterlagen ihrer ausländischen Muttergesellschaft vorzulegen. Im konkreten Fall ging es um eine deutsche Vertriebsgesellschaft, die über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet hatte. Das zuständige Finanzamt schloss daraus, dass die mit der ausländischen Muttergesellschaft vereinbarten Verrechnungspreise nicht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz in Einklang stünden, und verlangte daher die Kalkulationsunterlagen der ausländischen Muttergesellschaft. Die deutsche Vertriebsgesellschaft wandte dagegen ein, dass sie keine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten hat, diese von der Muttergesellschaft zu bekommen. Kroppen/Eigelshoven (IWB Nr. 12 vom , 593 ff., Fach 3, Gruppe 1, 1745 ff.) weisen darauf hin, dass Steuerpflichtigen damit nun ein äußerst wirkungsvolles Schutzschild in die Hand gegeben wurde, um sich gegen uferlose Informations- und Dokumentationsverlangen zur Wehr zu setzen.