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PV-Info 11, November 2017, Seite 10

Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

EuGH (erneut) zur Bindungswirkung von A1-Formularen

Der EuGH hat erneut zur Bindungswirkung von A1-Dokumenten (vormals: E 101-Bescheinigungen) Stellung genommen und seine bisherige Linie bestätigt, nach welcher vom zuständigen Träger ausgestellte Bescheinigungen innerhalb der Gültigkeitsdauer jedenfalls für alle Beteiligten bindend sind, solange sie nicht vom ausstellenden Träger widerrufen werden.

Dazu hat der EuGH klar und unmissverständlich festgehalten, dass dies selbst in jenen Fällen gilt, wo der zuständige Träger die Bescheinigung irrigerweise (zB aufgrund der Annahme falscher oder unvollständiger Sachverhalte) ausstellte. Jede einseitige Handlung der Sozialversicherungsträger oder Gerichte des aufnehmenden Staates ist als rechtswidrig abzulehnen, da bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern ausschließlich im Rahmen der eigens dafür vorgesehenen Stufenverfahren (siehe dazu ausführlich Vrignaud, Bindungswirkung von A1-Dokumenten, PV-Info 11/2016, Seite 22 f) zu lösen sind (

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