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SWI 8, August 1999, Seite 368

Pensionsabfindung vom belgischen Konzernpensionsfonds nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande

(BMF) – Scheidet ein Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis zu einer inländischen Tochtergesellschaft eines belgischen Konzerns aus und geht er mit einer (konzernfremden) Gesellschaft in den Niederlanden unter Wohnsitzverlegung in die Niederlande ein neues Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in Belgien bestehenden Konzernpensionskasse abgefunden werden, dann unterliegt diese Einmalzahlung nach inländischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; und zwar nicht nur dann, wenn der steuerliche Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt worden ist (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b i. V. m. § 98 Z 4 EStG).

Auf Grund von Artikel 19 DBA-Niederlande würde allerdings im zweitgenannten Fall (Zufluß erst nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande) das Besteuerungsrecht hiefür den Niederlanden zustehen, und es wäre folglich in Österreich korrespondierend hiezu Ste...

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