Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 1999, Seite 350

Verluste nach dem Entwurf des DBA Ö-D

LOSS CARRIED FORWARD LIMITATION ON LEGAL TAXPAYERS ACCORDING TO THE DRAFT OF THE TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND GERMANY

Gerd Konezny

In practice the limitation of the right of loss carried forward for taxpayers with limited tax liability (Section 102 Subsection 2 Z 2 of the most recent amendment of the Income Tax Law) is considered a great problem. For a long time the question has been asked whether this regulation contradicts Community Law. In the draft of the new tax treaty between Austria and Germany this question is to be answered. Gerd Konezny outlines the draft.

I. Hintergrund der Sondervorschriften

Mit dem EStG wurde beschränkt Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, Verluste österreichischer Betriebsstätten in die nächsten Veranlagungszeiträume vorzutragen. Durch das AbgÄG 1989 (BGBl. 660/1999) wurde der Verlustabzug begrenzt. Der Verlust kann nur mehr soweit vorgetragen werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte übersteigt. Der Gesetzgeber sah es als Aufgabe des Wohnsitzstaates an, in Österreich erlittene Betriebsstättenverluste zu berücksichtigen. Nur dann, wenn die außerhalb Österreichs erzielten Einkünfte nicht ausreichen, um die in der österreichischen Betriebsstätte erlittenen Verluste zu verrechnen, soll subsidiär ein Verlustabzug in Österreich möglich sein. D...

Daten werden geladen...