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SWI 8, August 1999, Seite 349

Schweizerische Wertpapier-KG

(BMF) – Wird ererbtes Vermögen von einer in den USA ansässigen und einer in Österreich ansässigen Person im Rahmen einer in der Schweiz errichteten Kommanditgesellschaft verwaltet, dann spricht zunächst die Vermutung dafür, daß es sich hiebei nach österreichischem Recht um eine bloß vermögensverwaltende KG handelt, mit der Folge, daß die Gewinnanteile des österreichischen Gesellschafters der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegen und ihre steuerliche Erfassung nicht durch Artikel 7 DBA Ö–Schweiz beeinträchtigt wird. Ob die Tätigkeit der schweizerischen KG nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend oder wegen Art und Umfang bereits als gewerblich einzustufen ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens, sondern durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen ist.

Werden die KG-Einkünfte in der Schweiz einer 25%igen Einkommensbesteuerung unterzogen, weil nach schweizerischem Recht die KG als gewerblich tätiges Unternehmen beurteilt und auf schweizerischer Seite folglich Artikel 7 des DBA Ö–Schweiz angewendet wird, dann kann die gegenteilige Einstufung auf österreichischer Seite einen Qualifikationskonflikt...

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