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SWI 8, August 1999, Seite 338

Personalleasing durch österreichische Beschäftiger mit Baustelleneinsatz in Deutschland

(BMF) – Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 DBA Ö–Deutschland Österreich zu.

Die von dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich abgeführten Lohnabgaben sind daher zu Recht in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten.

Sollte das österreichische Bau- und Montageunternehmen das geleaste Personal allerdings auf deutschen Betriebstätten mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen, daß Deutschland – entgegen der österreichischen Auffassung – ein Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt. In einem solchen Fall müßte der Besteuerungskonflikt im Rahmen eines Verständigungsverfahren...

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