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Unbeschränkte Steuerpflicht und inländische Ansässigkeit trotz Aufenthalts im Ausland
In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob nach einem vermeintlichen Wegzug ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland verbleibt. Muscheites (Blog Handelsblatt ) weist darauf hin, dass es sich nicht selten um Fälle handle, in denen Steuerpflichtige sich vordergründig sicher sind, in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Als Beleg verweist er auf ein jüngst ergangenes Urteil des FG Baden-Württemberg vom (1 K 2898/21), das zeige, dass an die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und der Ansässigkeit im Inland hohe Anforderungen gestellt werden. Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen schwebe über dem Steuerpflichtigen immer auch das Damoklesschwert einer unerkannten unbeschränkten Steuerpflicht mit den daran anknüpfenden Konsequenzen, gerade auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch bei der Bestimmung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit müsse der Ermittlung der persönlichen Steuerpflicht im ausländischen Staat unter Zugrundelegung der ausländischen Rechtsnormen die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden.