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SWI 8, August 1999, Seite 326

Liquidation einer inländischen Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i. V. m. § 98 Z 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. (EAS 1481 v. )

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