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Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998, sieht vor, daß inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflichtet sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluß auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Abs. 5 EStG außer Wirksamkeit. (EAS 1474 v. )