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SWI 8, August 1999, Seite 322

Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit Beteiligung an operativer niederländischer Personengesellschaft

§ 94 a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der „Mutter-Tochter-Richtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, S. 323daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der „Mutter-Tochter-Richlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen.

Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, daß eine solche Holdinggesellschaft 10% der Kapitalanteile einer niederländischen Personengesellschaft als Komplementärin hält, die operativ tätig die Produkte der österreichischen Gesellschaft in den Niederlanden vertreibt, vermag für sich allein noch keine ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, ...

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