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PV-Info 11, November 2017, Seite 8

Verfristung der Entlassung bei Elternteilzeit

Judith Morgenstern

Der OGH hat sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung mit der Rechtzeitigkeit der Klagseinbringung bei Entlassung eines Arbeitnehmers in Elternteilzeit beschäftigt ().

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer war beim Arbeitgeber als Flugzeugmechaniker beschäftigt und nahm nach der Geburt seines Kindes am Elternteilzeit in Anspruch. Im Zuge dieser Teilzeittätigkeit wurde dem Arbeitnehmer der Diebstahl von Tischbeinen einer Werkbank vorgeworfen. Der Arbeitnehmer wurde daraufhin „unverzüglich“ am entlassen. Gleichzeitig wurde die polizeiliche Anzeige erstattet. 11 Tage nach Ausspruch der Entlassung übermittelte die Vertretung des Arbeitnehmers einen Brief an den Arbeitgeber, in dem sie behauptete, die Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, und forderte die Bezahlung der Kündigungsentschädigung sowie der gesetzlichen Abfertigung. Erst acht Tage nach diesem Forderungsschreiben brachte der Arbeitgeber beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung vom ein. Diese Klage des Arbeitgebers wurde abgewiesen, da der Arbeitnehmer schon vor Klagseinbringung von seinem Wahlrecht, statt der Fortsetzung des Dienstverhältnisses di...

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