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SWI 2, Februar 1999, Seite 78

Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten

(BMF) – Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Universitätsprofessor in Österreich eine Lehrtätigkeit, die vom bis ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der „unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung.

Steuerfreistellung auf Grund der „Gastlehrerbestimmung" des Artikels 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens kann hiefür nicht in Anspruch genommen werden, wenn bereits in drei vorangegangenen Wintersemestern eine Lehrtätigkeit an dieser Universität entfaltet worden ist, weil in diesem Fall die in Art. 21 des Abkommens vorgesehene Bedingung für eine steuerfreie Lehrtätigkeit, nämlich ein zwei Jahre nicht überschreitender Inlandsaufenthalt, nicht erfüllt wird, denn in Fällen dieser Art stellt die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und 781).

Es ist allerdings einzuräumen, daß aus dem Wortlaut des Artikels 19 des Abkommens der Schluß gezogen werden könnte, daß dann, wenn der britische Professor die britische Staatsangehörigkeit besitzt (ohne gleichzeitig die österreichische zu...

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