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SWI 2, Februar 1999, Seite 58

Ansässigkeitsverlagerung in die Schweiz

(BMF) – Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden – und dort ansässig gewordenen – Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, daß sich ihre Ansässigkeit von Österreich in die Schweiz verlagert hat und folglich ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich nicht mehr zu besteuern sind. Daß der inländische Wohnsitz beibehalten und in zeitlicher Hinsicht etwa zu 20% von dem Ehepaar genutzt wird, wird unter den gegebenen Umständen an der Ansässigkeit in der Schweiz nichts ändern. Vorsorglich sollte aber dem österreichischen Finanzamt eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 übermittelt werden. (EAS 1386 v. )

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