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SWI 11, November 2022, Seite 577

EuGH: Unterbeteiligung an Darlehensforderungen als mehrwertsteuerfreie Kreditgewährung

In seinem Urteil vom , O-Fonds, C-250/21, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für die Gewährung von Krediten auf Dienstleistungen anwendbar ist, die im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbracht werden. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Szef Krajowej Administracji Skarbowej (Leiter der nationalen Finanzverwaltung, Polen) (im Folgenden: Finanzbehörde) und dem O. Fundusz Inwestycyjny Zamknięty reprezentowany przez O S.A. (im Folgenden: O-Fonds) über die für die Zwecke der Befreiung von der Mehrwertsteuer vorzunehmende Einstufung von Dienstleistungen, die im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbracht wurden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Der O-Fonds ist ein nicht standardisierter Fonds iSd Art 183 ff des Gesetzes über Investmentfonds und die Verwaltung von alternativen Investmentfonds in der auf den Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung. Nachdem er den Abschluss von Unterbeteiligungsverträgen mit Banken oder Investmentfonds geplant hatte, stellte er beim polnischen Minister für Finanzen einen Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids zwecks Au...

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