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Deutsche Wegzugsbesteuerung bei nachträglicher Änderung der deutschen Besteuerungsgrundlage
Verlegen Deutsche ihren Hauptwohnsitz nach Österreich, dann ist es nach internationalen Usancen Aufgabe Österreichs geworden, internationale Doppelbesteuerungen zu beseitigen. Unterzieht Deutschland anläßlich des Wegzuges die im Beteiligungsvermögen des Wegziehenden enthaltenen stillen Reserven der Besteuerung, dann wird im Fall einer nach dem Zuzug in Österreich stattfindenden tatsächlichen Veräußerung dieser Beteiligungen der Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung bereits durch die Regelung des § 31 EStG vermieden, der zufolge nur die nach dem Zuzug nach Österreich angewachsenen weiteren stillen Reserven der Besteuerung in Österreich unterliegen.
Sollten sich allerdings österreichisch/deutsche Differenzen in der Beurteilung des gemeinen Wertes der Beteiligungen anläßlich der Wohnsitzverlegung ergeben, kann dies wohl die Wirkung einer Doppelbesteuerung nach sich ziehen. Dies könnte etwa dadurch eintreten, daß man auf deutscher Seite aus (nach dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluß auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und ...