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SWI 11, November 2022, Seite 574

EuGH: Finanzierungsleasingvertrag kann mehrwertsteuerliche Rechnung darstellen

In seinem Urteil vom , Raiffeisen Leasing, C-235/21, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Möglichkeit besteht, für mehrwertsteuerliche Zwecke einen Finanzierungsleasingvertrag einer Rechnung gleichzustellen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Raiffeisen leasing, trgovina in leasing d. o. o. (im Folgenden: Raiffeisen Leasing) und der Republika Slovenija (Republik Slowenien), vertreten durch das Ministrstvo za finance (Finanzministerium, Slowenien), über die Entrichtung der Mehrwertsteuer.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die RED d. o. o. war Eigentümerin eines Grundstücks und eines Wohnhauses in Rožna dolina in der Stadtgemeinde Ljubljana (Slowenien). Diese Gesellschaft wollte an diesem Ort Neubauten errichten. Am schloss sie mit Raiffeisen Leasing einen Finanzierungsleasingvertrag (sale-and-lease back). Nach diesem Vertrag verpflichtete sich Raiffeisen Leasing, das Grundstück zu einem Preis zu kaufen, und RED verpflichtete sich, an Raiffeisen Leasing die monatlichen Leasingraten bis zur vollständigen Rückzahlung des Werts des Grundstücks und der zu errichtenden Gebäude zu zahlen, dh einen Betrag von 1.294...

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