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Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten bei All-in-Verträgen oder bei Dienstfreistellung
Das BFG hatte in mehreren Fällen die strittige Frage zu klären, ob Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten Werbungskosten oder Privatausgaben sind, und zwar für einen Arbeitnehmer mit All-in-Vertrag () und für die Zeit einer Dienstfreistellung ().
Der Beschwerdeführer war unselbständig als Arbeitnehmer tätig und verfügte über einen All-in-Vertrag. Als leitender Angestellter musste er keine Stundenaufzeichnungen führen und die Bestimmungen des AZG und des ARG waren nicht anwendbar.
Arbeitnehmer mit All-in-Vertrag
Die Entfernung zwischen seinem Familienwohnsitz und seinem Arbeitsort betrug 110 km und die Fahrzeit in etwa 1 Stunde und 25 Minuten. Die vom Beschwerdeführer als Werbungskosten erklärten Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wurden im Einkommensteuerbescheid nicht als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt. Begründend führte das Finanzamt hierzu aus, dass die tägliche Heimfahrt aufgrund der Dienstzeiten möglich und zumutbar gewesen sei. Laut Angaben des Beschwerdeführers kehrte dieser jedoch nur wöchentS. 7lich an den Familienwohnsitz zurück; ein tägliches Pend...