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Missbrauch im DBA-Recht
Der BFH hatte im Urteil vom , I R 21/07, die Frage der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen einer deutschen AG an eine Schweizer Kapitalgesellschaft zu beurteilen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob der bis einschließlich 2003 anwendbare Art. 23 DBA Deutschland – Schweiz, der anders als nach 2003 keinen expliziten Verweis auf nationale Missbrauchsvorschriften enthielt, einer Erstattung der Kapitalertragsteuer entgegensteht. Jahn (Praxis Internationale Steuerberatung 2008, 229 ff.) analysiert dieses Urteil. Er weist insbesondere darauf hin, dass nach Ansicht des BFH zumindest im konkreten Fall nationale Missbrauchsvorschriften im DBA-Recht ohne expliziten Verweis nicht anzuwenden sind.