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SWI 10, Oktober 2008, Seite 490

Missbrauch im DBA-Recht

Gerald Toifl

Der BFH hatte im Urteil vom , I R 21/07, die Frage der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen einer deutschen AG an eine Schweizer Kapitalgesellschaft zu beurteilen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob der bis einschließlich 2003 anwendbare Art. 23 DBA Deutschland – Schweiz, der anders als nach 2003 keinen expliziten Verweis auf nationale Missbrauchsvorschriften enthielt, einer Erstattung der Kapitalertragsteuer entgegensteht. Jahn (Praxis Internationale Steuerberatung 2008, 229 ff.) analysiert dieses Urteil. Er weist insbesondere darauf hin, dass nach Ansicht des BFH zumindest im konkreten Fall nationale Missbrauchsvorschriften im DBA-Recht ohne expliziten Verweis nicht anzuwenden sind.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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