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Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenverbots im Steuerrecht
Das Beihilfenverbot des Art. 87 EG kodifiziert ein auch im Bereich des Steuerrechts gültiges Verbot der Begünstigung bestimmter Unternehmen. Linn (IStR 2008, 601 ff.) weist darauf hin, dass zahlreiche Entscheidungen der Kommission und der Gemeinschaftsgerichte den weiten Anwendungsbereich des Beihilfenverbots bei steuerlichen Vergünstigungen verdeutlichen. Da rechtswidrige Beihilfen rückwirkend zurückzufordern sind, sollte dem Beihilfenrecht von Unternehmen und ihren steuerlichen Beratern große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Praktisch jede Steuervergünstigung, die nur einzelnen Steuerpflichtigen zugutekommt, läuft Gefahr, als rechtswidrige Beihilfe angesehen zu werden. Die bisherigen Leitlinien und der Anwendungsbericht der Kommission geben allerdings nur wenig Hilfestellung bei der beihilfenrechtlichen Beurteilung einer steuerlichen Maßnahme und können das Bedürfnis nach Rechtssicherheit nicht befriedigen. Linn richtet daher an die Kommission den Appell, sich in Zukunft vor allem darum zu bemühen, das für eine Beihilfe zentrale Kriterium der Selektivität zu präzisieren.