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SWI 10, Oktober 2008, Seite 483

EuGH: Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch die Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Körperschaften für Unternehmereigenschaft maßgeblich

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-288/07, Isle of Wight Council u. a., hat der EuGH in seiner großen Kammer über die Frage entschieden, ob die Bewirtschaftung gebührenpflichtigerS. 484 Parkeinrichtungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde und daher Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die daraus Umsätze erzielen, als Steuerpflichtige zu behandeln wären. Mehre lokale Behörden des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nord-irland bieten Stellplätze in Parkeinrichtungen zur Anmietung an. Auch der Privatsektor stellt solche Leistungen zur Verfügung. In der Vergangenheit gingen die lokalen Gebietskörperschaften im Vereinigten Königreich davon aus, dass sie auf ihre Einnahmen aus der Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen Mehrwertsteuer zu entrichten hätten. Im Anschluss an das , Fazenda Pública, Slg. 2000, I-11.435, stellten jedoch rund 127 lokale Gebietskörperschaften Anträge auf Erstattung der bislang entrichteten Mehrwertsteuer mit der Begründung, dass sie nach Art. 4 Abs. 5 UAbs. 1 der 6. MwSt-RL nicht zur Mehrwertsteuer hätten herangezogen werden dürfen. Der Gesamtbetrag der eingereichten Erstattungsanträge beläuft sich auf 129 Mio. GBP (Br...

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