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SWI 10, Oktober 2008, Seite 481

EuGH: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Wasseranschlussgebühren möglich

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C‑442/05, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, hatte sich der EuGH mit der Auslegung des in Anhang D und Anhang H der 6. MwSt-RL verwendeten Begriffs der „Lieferungen von Wasser“ zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Finanzamt Oschatz (Finanzamt) und dem Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (Zweckverband) wegen der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks (Hausanschluss).

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Zweckverband stellt die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung im Auftrag mehrerer Städte und Gemeinden im Gebiet Torgau-Westelbien (Sachsen) sicher. Dafür umfassen seine Tätigkeiten u. a. das Auffangen, die Fortleitung, die Aufbereitung und die Lieferung von Trinkwasser an seine Kunden, die Eigentümer der an das Wasserverteilungsnetz angeschlossenen Grundstücke. In diesem Rahmen legt der Zweckverband auf Verlangen seiner Kunden Hausanschlüsse, wofür er ein kostendeckendes Einmalentgelt erhält. Die Hausans...

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