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Unentgeltliche Kontoführung für Bankmitarbeiter ist nicht unbedingt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Wäre Mitarbeitern einer Bank bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung möglich, stellt das (verpflichtende) entgeltfreie Konto beim Arbeitgeber für die Mitarbeiter keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass für den Fall eines (erheblichen) betrieblichen Interesses an einer Vorteilsgewährung dann kein Vorteil im Sinne des § 15 EStG besteht, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt ().
Sachverhalt
Eine Bank verrechnete ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsspesen für deren Bankkonto. Im Zuge einer GPLA wurde dies thematisiert. Die Behörde führte im Bescheid aus, dass steuerliche Einnahmen auch dann vorlägen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt würden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. Daher wären die Gebühren, die sich die Mitarbeiter wegen der für sie kostenlosen Kontoführung ersparten, als abgabenpflichtiger geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis einzustufen. Lohnsteuer und Lohnnebenkosten wurden entsprechend nachverrechnet. Der Fall landete beim B...