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SWI 10, Oktober 2008, Seite 442

Engagement einer australischen Musikgruppe über eine deutsche Künstleragentur

Engagiert ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung, ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter zustande kommen oder ob die deutsche Agentur in eigenständige Leistungsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter eintritt und ihrerseits – zwecks Erfüllung der mit dem österreichischen Veranstalter vereinbarten Vertragspflichten – selbst einen weiteren Vertrag mit der australischen Musikgruppe (bzw. deren Mitgliedern) abschließt.

Im ersten Fall liegt ein Einkünftefluss zwischen dem österreichischen Veranstalter und der australischen Gruppe (bzw. ihren Mitgliedern) vor, wobei der Zahlungsstrom durchaus über die deutsche Agentur laufen mag. In diesem ersten Fall sind sonach die vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen als Einkünfte der australischen Musikgruppe (ihrer Mitglieder) zu werten, und es wird das Besteuerungsrecht an diesem -Einkünftefluss nach Art. 17 Abs. 1...

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