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SWI 7, Juli 2007, Seite 337

Zinsschranke und Gemeinschaftsrecht

Gerald Toifl

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 soll in Deutschland eine sog. Zinsschranke eingeführt werden. Zinsschranke bedeutet grundsätzlich, dass dann, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen, der Zinssaldo nur insoweit abzugsfähig ist, als er nicht die Schranke von 30 %, bezogen auf das EBIT, übersteigt. Diese Zinsschranke ist grundsätzlich für alle in Deutschland Bilanzierungspflichtigen anzuwenden. Auf den ersten Blick stellt sich daher die Frage der Vereinbarkeit der Zinsschranke mit dem Gemeinschaftsrecht gar nicht. Führich (IStR 2007, 341 ff.) zeigt allerdings auf, dass durch diese Regelung Sachverhalte mit Auslandsberührung faktisch diskriminiert werden und daher ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vorliegt. Die faktische Diskriminierung ergibt sich aus einer Vielzahl von Ausnahmen, die allesamt auf deutsche Unternehmen abstellen (so sind z. B. deutsche Konzerne, die eine Organschaft etabliert haben, ausgenommen).

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. GeraldToifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichis...
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