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Vorlaufkosten eines inländischen Musicalgastspiels
(BMF) – Ist eine deutsche KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) der Produzent eines Musicals, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich zur Aufführung gelangt, dann unterliegen die in Österreich erzielten Einkünfte nicht der Zuteilungsregel des Art. 17 DBA Deutschland, sondern jener des Art. 7, wenn die deutsche KG auch der Veranstalter des Österreichgastspiels ist. Danach tritt eine Steuerpflicht in Österreich nur dann ein, wenn im Inland eine Betriebsstätte im Sinn von Art. 5 DBA Deutschland unterhalten wird. Eine sechs Monate übersteigende Anmietung einer inländischen Bühne würde als solche Betriebsstätte zu werten sein.
Für die Gewinnzuordnung sind die Grundsätze des Art. 7 DBA Deutschland maßgebend; diese sind auf der Grundlage des OECD-Kommentars in der im Jahr 2008 aktualisierten Fassung anzuwenden (DBA-Schlussprotokoll Abs. 16 letzter Absatz). Danach hat zunächst eine Funktionsanalyse in Bezug auf die in der österreichischen Betriebsstätte tatsächlich ausgeübten Funktionen stattzufinden; diese sind sodann fremdüblich abzugelten.
Es dürfte daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte ...