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SWI 5, Mai 2009, Seite 261

Beschränkte Steuerpflicht und besonderer Steuerabzug

Gerald Toifl

In Deutschland wurden durch das Jahressteuergesetz 2009 die Bestimmungen des § 50a dEStG über den Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht neu strukturiert. Lüdicke (IStR 2009, 206 ff.) führt aus, dass im Zusammenhang mit dieser Neuregelung unklar ist, ob durch bestimmte Streichungen im Anwendungsbereich des besonderen Steuerabzugs auch allenfalls materiellrechtliche beschränkte Steuerpflichten aufgehoben wurden. Für Lüdicke ist nicht akzeptabel, die betroffenen Steuerausländer darüber im Unklaren zu lassen, ob die Abschaffung des Steuerabzugs für bestimmte Einkünfte ein – untauglicher halber – Schritt zur Abschaffung ihrer Steuerpflicht war oder ob lediglich das Abzugsverfahren durch eine Veranlagung ersetzt werden sollte. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, in denen Deutschland durch Doppelbesteuerungsabkommen ohnehin das Besteuerungsrecht entzogen ist. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber wäre jedenfalls wünschenswert.

Rubrik betreut von: Toifl
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