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SWI 5, Mai 2009, Seite 260

Implementierung eines neuen Softwaresystems in einem multinationalen Konzern

(BMF) – Werden von einem US-Konzern im Rahmen einer weltweiten Umstrukturierung unter anderem auch die Mitgliedsgesellschaften verpflichtet, an einem neuen Softwaresystem (SAP-Projekt XX) teilzunehmen, und werden die hiefür anfallenden Kosten an die Gliedunternehmen weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG) vereinbar, wenn diese Kostentragung für das betroffene Gliedunternehmen als fremdübliche Abgeltung einer von der US-Konzernspitze empfangenen Dienstleistung (oder eines Miteigentums an dem Softwaresystem) angesehen werden müsste.

Jegliche Aktivitäten, die „den Konzern insgesamt betreffen“, können durchaus teilweise auch „in Bezug auf Gliedunternehmen entfaltet werden“. Doch wenn „seitens dieser Gliedunternehmen kein Bedarf danach besteht“, würden hiefür auch „keine Zahlungen geleistet, falls sie unabhängige Unternehmen wären“ (Z 7.9 OECD-VPG). Ein „Bedarf“ im Sinn dieser Regelung wird für eine österreichische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns in dem Maße anzunehmen sein, in dem sie Vorteile aus diesem neu etablierten Softwaresystem zieht.

Der bloße Umstand, dass das neue Softwaresystem den gesamten Weltkonzern z...

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