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SWI 12, Dezember 2002, Seite 585

EuGH: Für Leistungen der Muttergesellschaft für den Ersterwerb von Aktien durch die Tochtergesellschaft kann Gesellschaftsteuer erhoben werden

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-399/99 ESTAG hatte sich der EuGH mit mehreren Fragen zur Gesellschaftsteuer im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien und der Zahlung verschiedener finanzieller Zuschüsse durch die Muttergesellschaft des neuen Gesellschafters zu befassen. Fraglich war insbesondere, ob von der Muttergesellschaft des neuen Gesellschafters anlässlich einer Kapitalerhöhung und Ausgabe neuer Aktien gezahlte Beiträge gesellschaftsteuerpflichtig sind. Weiters war fraglich, ob an die Tochtergesellschaften der ihr Kapital erhöhenden Gesellschaft gezahlte Beiträge gesellschaftsteuerpflichtig sind.

Diese und weitere Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der Energie Steiermark Holding AG (im Folgenden kurz: ESTAG) und der FLD für Steiermark, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Das Land Steiermark und die Electricité de France International SA (nachstehend: EDFI), eine Tochtergesellschaft der Electricité de France (nachstehend: EDF), schlossen im Jänner 1998 einen Unternehmensbeteiligungsvertrag, der im Wege einer Kapitalerhöhung der ESTAG durch Ausgabe neuer Aktien zu einer Beteiligung der EDFI an der ESTAG führen sollte. ...

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