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SWI 11, November 2022, Seite 542

Mittelbare Beteiligungen qualifizierter staatlicher Einrichtungen nach dem DBA VAE idF des Revisionsprotokolls 2021

Hält eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige qualifizierte staatliche Einrichtung iSd Art 8 Z 3 des Revisionsprotokolls zu Art 10 DBA VAE mittelbar über eine in den VAE ansässige 100%ige Tochtergesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und schüttet die österreichische Gesellschaft Dividenden aus, so stellt sich die Frage, ob die Quellensteuerbefreiung gemäß Art 10 Abs 1 lit c DBA VAE idF des zwar am unterzeichneten, jedoch noch nicht in Kraft getretenen Revisionsprotokolls (die parlamentarische Beschlussfassung ist in Österreich am erfolgt, in den VAE zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig) anwendbar ist, selbst wenn die qualifizierte staatliche Einrichtung nicht direkt an der österreichischen ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist.

Gemäß Art 10 Abs 1 lit c sublit i DBA VAE in der noch nicht in Kraft getretenen Fassung des Revisionsprotokolls sind Dividenden von einer Quellensteuer ausgenommen, wenn der Nutzungsberechtigte der andere Staat selbst, eine seiner Gebietskörperschaften oder eine qualifizierte staatliche Einrichtung ist. Der Begriff der „qualifizierten staatlichen Einrichtung“ wird in Art 8 Z 3 des Revisionsprotokolls als „jede Einrich...

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