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Warenvertrieb über die österreichischen Vertriebstöchter auf Kommissionsbasis
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß auf Kommissionsbasis die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als „Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision, sondern auch die ausländische Muttergesellschaft mit den - nach Abzug der Vertreterprovision - verbleibenden Gewinnen aus dem Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt.
Eine bloße „Vertreterbetriebstätte" im Sinn des DBA (also die abkommensrechtliche Gleichbehandlung einer natürlichen oder juristischen Person mit einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Gesellschaft) beschränkt sich auf die internationale Aufteilung der Einkommensbesteuerungsrechte mit dem DBA-Partnerstaat und begründet keine „Betriebstätte" im Sinn des Umsatzsteuerrechtes.
Der Frage, ob eine inländische Vertreterbetriebstätte besteht, wird vor allem dann nachzugehen sein, wenn sich zwischen der durch die Vertreterprovision begründeten Gewinnsituation der inländisc...