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SWI 11, November 2022, Seite 538

Ansässigkeit natürlicher Personen im DBA Liechtenstein

Residence According to the Tax Treaty with Liechtenstein

Viktoria Oberrader

Art 4 of the tax treaty between Liechtenstein and Austria deviates from the OECD Model in the definition of residence of individuals. As an additional condition, Art 4 para 3 of the treaty states that the foreign police requirements for permanent residence must be met. Viktoria Oberrader analyzes whether the additional condition complements the criteria that establish residence according to Art 4 para 1 of the treaty or just the tiebreaker rules in Art 4 para 2 of the treaty.

I. Ansässigkeitsregelung im DBA Liechtenstein

Art 4 Abs 1 und 2 DBA zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich (DBA Liechtenstein) hält sich weitgehend an das zum DBA-Abschlusszeitpunkt aktuelle OECD-MA 1963. Deswegen ist der Artikel noch mit „Steuerlicher Wohnsitz“ betitelt, und die Ausnahme zur Quellenbesteuerung (Art 4 Abs 1 Satz 1 OECD-MA) ist nicht enthalten. Anders als das OECD-MA 1963 trennt Art 4 Abs 1 DBA Liechtenstein die ansässigkeitsbegründenden Merkmale nach natürlichen und juristischen Personen, aber ohne inhaltlich zu einem Unterschied für natürliche Personen zu führen. In Art 4 Abs 1 DBA Liechtenstein wird die Ansässigkeit unter Rückgriff auf die nationalen Besteuerungsmerkmale „Wohnsitz“, „ständiger Aufenthalt“ oder „anderes ähnliches Merkmal“ festgestellt. Zur Lösung der Dop...

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