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Ausländisches Ausrüstungssponsoring bei Inlandswettkämpfen
(BMF) – Erhält ein an einem inländischen Sportwettkampf teilnehmender ausländischer Sportler neben den abzugsbesteuerten Entgelten des inländischen Veranstalters (Auftrittsgage und Preisgeld) von einem im Drittausland ansässigen Sportartikelhersteller Sponsorzahlungen dafür, dass dessen Ausrüstungen bei den Wettkämpfen verwendet werden, dann zählen die auf den Inlandswettkampf entfallenden Sponsorgelder zu den in Österreich steuerpflichtigen Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit als Sportler, deren steuerliche Erfassung durch die Art. 17 Abs. 1 des OECD-MA nachgebildeten DBA-Vorschriften international abgesichert ist (z. B. EAS 004, EAS 383).
Sämtliche Einkünfte aus im Inland ausgeübter Tätigkeit als Sportler unterliegen bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 99 EStG der Steuerabzugspflicht. Diese Steuerabzugspflicht trifft ausländische Unternehmer, die abzugspflichtige Einkünfte auszahlen, auch dann, wenn diese über keinerlei Inlandspräsenz verfügen (z. B. EAS 1297). Allerdings kann die Durchsetzung eines derartigen Steuerabzugs bei ausländischen Sportartikelherstellern, die im Inland steuerlich nicht vertreten sind, mit erheblichem verwaltungsmäßigen Aufwand verbunden sein. Dieser ist ver...