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SWI 9, September 2007, Seite 432

EuGH: Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf inländische Versicherungsprämien verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-150/04, Kommission/Dänemark, hatte sich der EuGH mit einer von der Kommission eingebrachten Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG zu beschäftigen. Die Kommission war der Ansicht, dass das Königreich Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG verstoßen hat, dass es eine Regelung über Lebensversicherungen und Altersversorgung eingeführt und in Kraft gelassen hat, nach der das Recht, Beiträge abzuziehen, und das Recht, vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge im Rahmen des Einkommens des Arbeitnehmers unberücksichtigt zu lassen, nur für Beitragszahlungen im Rahmen von Verträgen gewährt werden, die mit Rentenversicherungsträgern mit Sitz in Dänemark geschlossen wurden, während für Beitragszahlungen im Rahmen von Verträgen, die mit Rentenversicherungsträgern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten geschlossen wurden, keine solche Steuererleichterung gewährt wird.

Dem Vertragsverletzungsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die dänische Regelung betreffend die Besteuerung von Rentenplänen einschließlich Lebensversicherungen (im Folgenden kurz: Rentenpläne) unterscheidet zwei Kategorien von Rentenplänen, die jeweils...

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