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SWI 9, September 2007, Seite 428

EuGH: Abzugsfähigkeit aller unmittelbar mit Einkünften in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben unabhängig vom Ort oder Zeitpunkt ihrer Entstehung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-345/04, Centro Equestre da Lezíria Grande Lda, hatte sich der EuGH mit der Vereinbarkeit der deutschen Abzugsbesteuerung für beschränkt Steuerpflichtige mit den Regelungen des Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) zur Dienstleistungsfreiheit zu beschäftigen. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft portugiesischen Rechts Centro Equestre da Lezíria Grande Lda (im Folgenden: CELG) und dem deutschen Bundesamt für Finanzen, bei dem es um dessen Ablehnung des Antrags auf Erstattung der im Wege des Steuerabzugs einbehaltenen Körperschaftsteuer auf die Einnahmen geht, die CELG in Deutschland als beschränkt Steuerpflichtige erzielt hat.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: CELG ist eine Kapitalgesellschaft portugiesischen Rechts, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Portugal hat. CELG ist in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtig; die Körperschaftsteuer wird nur auf die Einkünfte geschuldet, die dort erzielt werden. 1996 veranstaltete sie eine Tournee mit Darbietungen und Lektionen im Pferdedressursport in vierzehn Städten verschiedener Länder der Europäischen Union, von denen elf in Deutschland liegen....

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