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Neues aus der Gesetzgebung
Im Rahmen der letzten Nationalratssitzungen der abgelaufenen Legislaturperiode am 12. und wurde auf Basis eingebrachter Initiativanträge eine Reihe einschneidender Änderungen vor allem mit Hinblick auf eine (schrittweise) Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen (die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten). Die nachfolgende Übersicht erfolgt vorbehaltlich von Änderungen im Detail, insbesondere der Inkrafttretensbestimmungen.
Behindertengleichstellung mit Wirkung ab :
Der Österreichische Behindertenrat, der Klagsverband und der Behindertenanwalt können künftig Unternehmen klagen, die ihrer Ansicht nach behinderte Menschen diskriminieren und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verletzen.
Geklagt werden kann auf Feststellung der Diskriminierung, bei großen Kapitalgesellschaften im Sinne des 221Abs 3 UGB auch auf Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung.
Änderungen mit Wirkung ab :
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:
–Angleichung von Angestellten (nicht von Lehrlingen) an das Arbeitersystem.
–Erhöhung der Entgeltfortzahlungsfrist von sechs auf acht Wochen bereits ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit (derzeit: nach fünf Jahren).
–Verdoppelung der Entgeltfor...