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Phasengleiche Vereinnahmung von Dividenden
Der Tomberger entschieden, daß die bisher in Deutschland (und auch in Österreich) praktizierte Vorgehensweise der phasengleichen Bilanzierung der Gewinne einer Tochtergesellschaft mit Art. 31 und Art. 54 der 4. EG-Richtlinie in Einklang steht. Dieses Urteil des EuGH fand vom Ergebnis her in der Fachliteratur weitgehend Zustimmung (vgl. aus österreichischer Sicht Fraberger, RWZ 1996, 349 ff. und Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 1996, 412). Allerdings wurde in der Literatur auch die sehr knappe Begründung des EuGH als unverständlich und irreführend kritisiert. Der EuGH hat sich dieser Kritik an seinem Urteil nicht verschlossen und mit Beschluß vom das Urteil im Tenor und in der Begründung an mehreren Stellen von Amts wegen berichtigt. Thömmes (IWB 1997, 747, Fach 11 a, EG, Rechtsprechung, 201) stellt diesen Beschluß ausführlich dar (vgl. dazu auch Kotrnoch, SWK-Heft 1997, S 639).