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Bedeutung der Sprache bei der Auslegung von DBA
Schwartz (Kluwer Taxblog ) berichtet über die Rs Royal Bank of Canada gegen HMRC [2022] UKUT 45 (TCC), in der die Auslegung des in englischer und französischer Sprache abgeschlossenen DBA UK – Kanada strittig war. Eine in Kanada ansässige Bank, die als Gläubigerin eines kanadischen Unternehmens, dem sie Geld geliehen hatte und das zahlungsunfähig geworden war, erhielt Zahlungen aus der Ölförderung im britischen Teil der Nordsee. Die Bank machte geltend, dass es sich bei den Zahlungen um Geschäftsgewinne nach Art 7 DBA UK – Kanada handle, die mangels ständiger Niederlassung in UK nur in Kanada zu versteuern waren. HMRC argumentierte demgegenüber, dass Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in UK nach Art 6 DBA UK – Kanada vorliegen. Nach Ansicht der Bank könne dies aber jedenfalls nicht aus dem französischen Text des DBA abgeleitet werden. Leider lehnte es das Gericht ab, die Frage der Bedeutung des französischen Texts final zu entscheiden, sondern erklärte lediglich, dass es verpflichtet sei, beide Sprachen zu berücksichtigen. Die Auslegung der englischen Fassung des DBA könne daher nicht ohne Berücksichtigung des französischen Textes erfolgen.