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Ungarische Künstler und Musiker
(BMF) – Das DBA-Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere „Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der ungarischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus. (EAS 1451 v. ).